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Über uns

Kompetenz, Professionalität, Loyalität und Zuverlässigkeit. Das schätzen unsere Mandanten an uns.

Kontakt

Ohne Umwege. Wo Sie uns finden und wie Sie uns erreichen können.
Für Arbeitgeber und Unternehmer
Als Unternehmer stehen Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor besonderen Herausforderungen. Personalentscheidungen werden immer wieder durch die Rechtsprechung und gesetzgeberische Fallstricke erschwert. Als Arbeitgeber unterstützen wie Sie umfassend vor, während und bei Beendigung von Anstellungs- und Handelsverträgen, z.B. durch die Gestaltung Ihnen günstiger Verträge, durch Beratung im Vorfeld einer Kündigung oder im Umfeld eines Aufhebungsvertrags sowie insbesondere durch Ihre Vertretung im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren oder anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer finden Sie sich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oftmals in der schwächeren Position. Wir begleiten Arbeitnehmer und leitende Angestellte, vor, während und bei Beendigung von Arbeitsverträgen, z.B. durch die Prüfung und den Entwurf eines Arbeitsvertrags vor Abschluss, durch Beratung in kritischen Situationen wie Abmahnung, Haftungsinanspruchnahme oder Krankheit, durch die Beratung im Vorfeld einer Änderungs- oder Beendigungskündigung sowie im Umfeld einer Vertragsaufhebung, durch die Prüfung eines Wettbewerbsverbots, durch Unterstützung bei einem Betriebsübergang sowie insbesondere durch Ihre Vertretung im gerichtlichen Kündigungsverfahren oder bei anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Für Handelsvertreter

Die "Freiheit" des Handelsvertreters erweist sich in der Praxis oft als tückisch. Auch hier lohnt die frühzeitige Einholung eines fachkundigen Rates, insbesondere bei folgenden Fragestellungen:

  • Wie weit geht die Weisungsbefugnis des Unternehmers?
  • Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot? 
  • wie wird der Provisionsanspruch durchgesetzt und überprüft?
  • was ist bei der Kündigung zu beachten?
  • besteht ein Ausgleichsanspruch und wie ist dieser zu berechnen?

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zermürbend und oft von existenzieller Bedeutung. Ähnlich ist die Ausgangslage im Verhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer.
 
Wir kennen beide Seiten und können unsere Erfahrungen nutzbringend sowohl für den Arbeitnehmer, als auch den Arbeitgeber bzw. den Handelsvertreter und den Unternehmer einbringen.
 
Dies ist kein Widerspruch. Im Gegenteil: Immerhin wurde oder wird auch Ihr Arbeitsverhältnis nicht begründet, um Konflikte vorzubereiten, sondern um miteinander Ziele zu erreichen. Nur wer beide Seiten kennt und deren Interessen versteht, punktet bei der Entwicklung von Strategien zur nachhaltigen Durchsetzung seiner Interessen. Und selbst wenn ein Streit einmal unvermeidbar ist, ist es von Vorteil zu wissen, wie die andere Seite "tickt".
Tätigkeitsfelder

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Wir schon. Unsere Preise sind transparent, kalkulierbar und bestenfalls zum Nulltarif.